Hausverwaltung
WEG-Verwaltung:
- Die Verwaltung erfolgt nach den Richtlinien des Wohnungseigentumsgesetzes und seinen Novellen.
- Die Verwaltertätigkeit wird mittels EDV-Anlage und moderner Software getätigt, übersichtliche Einzelabrechnungen für jeden Eigentümer sind selbstverständlich.
- Unsere Erfahrung im Umgang mit Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben garantiert eine kostengünstige Abwicklung bei Reparaturen und Neuanschaffungen.
- Laufende Kontrolle über den baulichen Zustand Ihrer Wohnanlage.
- Vergabe notwendiger Reparaturmassnahmen immer in Absprache mit dem Verwaltungsrat bzw. nach Beschluss der Eigentümerversammlung.
- Bei Bedarf Bestellung des Personals für Hausmeister und Reinigungsarbeiten.
- Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat während des laufenden Wirtschaftsjahres.
Miethäuser- und Mietwohnungsverwaltung
- Abschluß von Mietverträgen im Namen und Auftrag des Eigentümers
- Mietinkasso: treuhänderische Verwaltung von Kautionen und Abrechnungen gegenüber dem Mieter
- Bearbeitung bei Mieterwechsel (Abnahme, Übergabe der Wohnung, Erteilung von Reparaturaufträgen)
- Neuvermietung
- Jahres- und Einzelabrechnung für Mieter und Eigentümer
- Gesamte Abwicklung mit Behörden, soweit es die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft, in Abstimmung mit dem Hauseigentümer
- Abschluß und Kündigung von Versicherungsverträgen
- Einstellung von Hilfskräften (Hausmeister etc.)
Die technische Verwaltung beinhaltet, nach Rücksprache mit dem Hauseigentümer:
- Überwachung des baulichen Zustandes (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter auf Rechnung des Hauseigentümers)
- Vergabe und Überwachung notwendiger Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
- Abschluß von Wartungsverträgen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen